Eine unbequeme Wahrheit

Es gibt Dinge, die – sagen wir mal – etwas merkwürdig anmuten, wenn man sich mit ihnen ein wenig intensiver beschäftigt. Eines davon ist das Tierschutzgesetz.

Im §1 steht geschrieben, dass „niemand (…) einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. Das ist erst mal gut und richtig.

Aber was ist ein vernünftiger Grund?

Jedes Mal, wenn eine Novellierung des Gesetzes ansteht, bringen sich verschiedene Gruppen in Position, um ihre jeweiligen Interessen in die Gesetzgebung einfliessen zu lassen. Dann gibt es Petitionen und Aufrufe und jede Menge Arbeit für die Lobbyisten.

Wie das dann aussieht, erkennt man am besten an den Forderungen, die es nicht ins die Neufassung schaffen.

Ein paar Beispiele:

Als es das letzte Mal darum ging, den Tieren etwas vermeintlich gutes zu tun, kämpfte der Deutsche Tierschutzbund dafür, das Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden dürfen und startete eine große Kampagne, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Resonanz darauf war eher sparsam, insbesondere, wenn man den Erfolg der Kampagne mit anderen Petitionen vergleicht. So kam der Deutsche Tierschutzbund bei Openpetition nur auf einen Bruchteil der Unterschriften, die die Initiative erreicht hatte, die sich für ein Verbot von sexuellen Handlungen mit Tieren einsetzte.

Auch die Forderung, das Brandmarken von Pferden zu verbieten, wurde in der Neufassung des Gesetzes nicht berücksichtigt. Tradition und so. Und überhaupt, wie sähe das denn aus, ein Pferd mit Ohrmarke?

Nun fände ich persönlich – aber das ist vielleicht so ein Männerding – es außerordentlich sinnvoll, das Ferkelchen zu betäuben, bevor man ihm die Eier abklemmt. Und auch wenn dem einen oder anderen Reiter der Gedanke nicht gefällt, für die Kennzeichnung von Pferden gibt es weit weniger schmerzhafte Möglichkeiten, sie identifizierbar zu machen, ohne ihnen gleich die Initialen auf den Arsch zu brennen.

Wenn man sich mal die Mühe macht und versucht, das ganze emotionale Gewäsch bei Seite zu lassen, wird einem relativ schnell klar, der „vernünftige Grund“, warum die Ferkel auch weiter betäubungslos kastriert werden, schlicht und ergreifend der ist, dass die Betäubung Geld kostet.

Geld, welches die „Erzeuger“ nicht haben angesichts der Tatsache, dass unsereins sein Schweinefleisch für 1,99 das Kilo kaufen möchte.

Und der Grund, warum 20.000 Leute für die Schweine voten und 150.000 Leute gegen Sex mit Tieren, ist auch schnell erklärt: Die einen Tiere werden gefüttert, die anderen werden verfüttert.

Und so stelle ich mir bildlich vor, wie ein paar politisch Verantwortliche am runden Tisch sitzen und darüber diskutieren, wie das nächste Tierschutzgesetz aussehen soll:

„Wenn wir das mit den Ferkeln aufnehmen, kriegen wir Ärger mit den Bauern. Das kostet Wählerstimmen“

„Stimmt“.

„Lass uns doch die Nummer mit dem Sex reinnehmen. Kostet nix und die Tierschützer glauben, sie hätten Erfolg.“

„Gute Idee, und von den Z***genf***ckern kommt bestimmt keiner auf die Idee, sich zu beschweren.“

Gesagt, getan.

Tierschützer feiern ihren Erfolg, während die Bauern die Kohle und die Politiker den Ärger sparen.

Besonders merkwürdig werden unsere Gesetze, wenn sie mit anderen Interessen kollidieren. Wie dem Recht auf freien Handel zum Beispiel.

Im Falle der Straßenverkehrsordnung ist es so, dass die Benutzung von so genannten „Radarwarnern“ zwar verboten ist, man diese Teile aber überall kaufen kann.

Im Tierschutzgesetz ist geregelt, dass der Einsatz von Telereizgeräten verboten ist. Auch diese Teile kann am an jeder Ecke kaufen. Jemand, der mit den Dingern handelt, hat mir mal erzählt, dass er jede Woche ein paar Dutzend davon verhökert.

Natürlich nur so als Partygag oder für die Verwirklichung sadomasochistischer Phantasien. Nicht.

Hier komme ich als Hundetrainer dann in meine persönliche, kleine Zwickmühle.

Immer wieder mal kommen Menschen auf mich zu, die ihrem jagenden Hund diese schlechte Angewohnheit abgewöhnen möchten und sich zu diesem Zweck so ein Gerät gekauft haben.

Gemäß Tierschutzgesetz verliere ich meinen Job, wenn ich nun mit ihnen trainieren würde.

Schön und gut, also schicke ich die Leute nach Hause mit dem Hinweis, dass ich ihnen nicht helfen darf und dass der Einsatz der Dinger verboten ist.

Das Blöde daran ist nur, dass vermutlich die wenigsten Hundehalter das Halsband in der Folge zusammen mit einem bösen Brief zurück an den Händler schicken oder es für immer und alle Zeiten in den Keller verbannen.

Also werden sie dann eben ohne zu wissen, was sie tun, versuchen, ihr Problem mittels Knopfdruck zu lösen. Sowas endet dann oft richtig gruselig, vor allem, wenn die Menschen dann auf die Idee kommen, dass das, was beim Jagen (zufällig) funktioniert hat, dann bestimmt auch bei Sitz, Platz und Fuss klappt.

Es gibt immer irgendeinen Nachbarn, Experten auf der Hundewiese oder Bekannten, der vermeintlich weiss, was zu tun ist. Dabei ist die Arbeit mit so einem Teil alles andere als einfach und „mal eben“.

Vor einigen Jahren habe ich mal eine Hundehalterin gesehen, die ihrem Hund ein Teletakt als „Motivator“ umgeschnallt hatte, damit er im Agility schneller rennt, wenn er im Nacken eine gebretzelt bekommt …

Mit den Hilfsmitteln in der Hundeerziehung ist es wie mit vielen anderen Dingen auch. Mit einem Messer kann ich ein Brötchen schneiden, ich kann aber auch jemanden damit umbringen.

Bestimmte Dinge gehören sich einfach nicht, egal ob sie verboten sind oder nicht. Mangelnde Sachkenntnis und vor allem die Faulheit mancher Hundebesitzer sind die Hauptgründe, warum im übertragendem Sinne aus Messern Tatwerkzeuge werden.

Das gilt für Trainingsdics und Wurfketten heute genauso wie vor ein paar Jahren für die Teletakts.

Das war übrigens ursprünglich sogar mal eine Tierschutzmaßnahme. Ein pfiffiger Jäger, der später einen großen Haustierzubehörversand gründete, hatte es in den 1950er Jahren satt, seine Jagdhunde mittels „Strafschuß“ aus der Hatz zu unterbrechen, weil immer wieder Hunde durch die Schrotladung schwer verletzt wurden.

Also entwickelte er dieses Gerät, um seinen Hunden dies zu ersparen.

Bis zum Verbot dieser Teile fand man sie dann auf vielen Hundeplätzen weit ausserhalb ihrer ursprünglichen Verwendung. Da wurden Hunde in die Unterordnung gestromt, weil die Menschen, wie bereits erwähnt, schlicht zu faul waren, vernünftig zu trainieren.

Und faul, das sind viele auch heute noch. Verbot hin oder her.

Aber es gibt halt auch einige Menschen, die nicht zu faul sind, sondern Hilfe bei der Lösung eines Problems suchen und die ich nach Hause schicke.

Wohl wissend, dass sie dann im stillen Kämmerlein mit einem Gerät hantieren, das – falsch eingesetzt – tatsächlich jede Menge Schaden anrichtet.

Im Idealfall würde man die Hundehalter vernünftig beraten und so dafür sorgen können, dass das Telexakt ggf. gar nicht erst zum Einsatz kommt und wenn doch, dann so, dass keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.

Also frage ich mich, ob „der vernünftige Grund“ dafür, Menschen dabei anzuleiten, ihren Hund mit Strom zu arbeiten, nicht der ist, wesentlich erheblichere – mangels Kenntnis – hinzugefügte „Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zu verhindern?

Diese Frage habe ich übrigens auch meinem zuständigen Veterinäramt weitergeleitet. Bin mal gespannt.

 

22 Kommentare
  1. Renate
    Renate sagte:

    Wieder mal schön aufgearbeitet. Bitte lass‘ uns die Antwort des Veterinäramtes wissen. Ich kenne ein paar Leute, die den Teletakt verwenden und ich würde den Teufel tun sie dafür zu verurteilen. Richtig auftrainiert wäre, in meinen Augen, nämlich nichts dagegen einzuwenden. Das was Hunde zum Teil an „Nettigkeiten“ zu erdulden haben von Leuten die so was niiieee machen würden, ist oft eine gehörige Menge grausiger.

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  2. Roveena
    Roveena sagte:

    Sehr treffend und sachlich geschildert. Ja, es stellt sich immer die Frage welches Lobby wo hinter steckt. Was ist bequemer für den Menschen und was nicht. Unsere Gesetzgebung lässt an so einigen Stellen zu wünschen übrig. Generell denke ich bei vielen „Erziehungshilfen“ dass der Leihe ohne Anweisung damit viel falsch und kaputt machen kann. Eine umfassende Beratung kann der Tierhandel nicht leisten, vor allem wenn es um die Einnahmen geht.
    Ich bin gespannt was das Veterinäramt dazu sagt und hoffe auf einen Folgebeitrag

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  3. Susi
    Susi sagte:

    Ohweh…ich sehe schon die Tierschutzfraktion hier aufschlagen. „Der Mrozinski empfiehlt den Teletakt!“…

    Das Problem ist, dass jeder Laie die Dinger kaufen kann.
    Würden (sorry) Problemhunde bei einem zertifizierten Trainer damit in die richtige Richtung gebracht, wären wir auf dem richtigen Weg.

    So nutzt das Ding jeder wie er will und oft ist das Problem danach noch größer als vorher.

    Auch sollten HHs lernen, dass es Hunde gibt, bei denen ein Teletakt ein nur ein müdes Lächeln hervorruft.
    Es ist auch nicht jeder Hund auf Teufel komm raus sozialisierbar.

    Aber das weißt Du ja selbst. Berichte mal, was das Vetamt geschrieben hat.

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  4. Christine
    Christine sagte:

    Gut geschrieben bis auf den drittletzen Absatz wo es heißt …..und wenn es doch zum Einsatz kommt dann so…. finde ich nicht gut. Einem HH der so was benutzt selber mal anlegen.Die Dinger gehören weg vom Markt so wie viele andere Hilfsmittel auch.

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  5. Martin
    Martin sagte:

    Interessantes Thema da bin ich wirklich mal auf die Antwort gespannt. Allerdings wurde hier auch das Wort: ‚zertifizierter Trainer‘ verwendet und da frage ich mich was bringt ein Zertifikat wenn ich das heute auch schon fast an jeder Ecke bekomme?

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  6. Ina
    Ina sagte:

    Mit Reizstromgeräten ist – wie Du richtig erkannt hast – wie mit vielen anderen Dingen auch die per Gesetz nicht angewendet werden dürfen aber frei verkäuflich sind. Ich darf mir zum Beispiel einen Teleskopschlagstock kaufen, aber nicht benutzen. Damit kann man nämlich versehentlich – bei dilettantischer Nutzung -erheblichen Schaden anrichten. Wenn mich jetzt jemand in der „richtigen“ Nutzung dieses Schlagstocks unterweisen wäre nach deiner Argumentation deren Gebrauch bei einem „Problemmenschen“ der mir beispielsweise mein Geld abnehmen will, völlig in Ordnung. Ich könnte dann unter Anleitung erzieherisch auf diesen Menschen einwirken und ihm das beklauen seiner Mitmenschen abgewöhnen, bevor er auf jemanden trifft er ihm mit so einem Schlagstock die Rübe spaltet.
    Viel sinnvoller wäre es doch aber, den Verkauf genauso wie die Nutzung zu verbieten oder nicht?

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    • normen
      normen sagte:

      Die „richtige“ Unterweisung in der Benutzung des Schlagstocks würde beinhalten, dass Du darüber aufgeklärt wirst, in welchen Fällen Du ihn benutzen darfst und in welchen es ungerechtfertigt wäre.
      Im Falle des Einsatzes müsste also eine Notwehrsituation gegeben sein und Deine Anwendung müsste adäquat erfolgen, da Du dich sonst – trotz Notwehrmaßnahme strafbar machen würdest. Du dürftest Deinen Angreifer also „immobilisieren“, wie es so schön heisst, aber nicht totschlagen.
      Genau verhält es sich beim Einsatz von Hilfsmitteln – egal, ob es um Strom geht oder um vermeintlich „gewaltfreie“ Methoden. Der Ferntrainer, egal ob mit Druckluft, Wasser oder eben Strom, dient ausschliesslich dem Unterbrechen aus der Hatz und hat nichts mit Sitz, Platz oder sonstwas zu tun. Genauso verhält es sich mit der Form der Unterbrechung. Ist diese inadäquat, also zu hart, nicht deutlich genug oder schlecht vom Timing, geht das Training in die Hose und der Hund lernt im schlimmsten Falle die bedingte Aversion, verknüpft falsch oder jagt weiter wie gehabt.
      Was das Verkaufsverbot angeht, müsste dieses – Dank Amazon, Ebay und Co. weltweit erfolgen. Allerdings gehört Deutschland mit dem Verbot des Einsatzes solcher Geräte zur absoluten Minderheit, so dass dieser Wunsch ein frommer ist.
      In den USA gibt es sogar eine Tierschutzorganisation, die „Human Society“, deren Logo die Verpackungen ziert, da die Argumentation ist, dass der Schmerzreiz, der ausgelöst wird, nicht so stark zu bewerten ist, wie das Bedürfnis des Hundes auf Freilauf.
      Dem entsprechend wäre eine Sachkundeprüfung und Registrierungspflicht dieser Geräte zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

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        • normen
          normen sagte:

          Man kann seinen jagenden Hund auch einfach an der (Schlepp-)Leine behalten, wenn man verhindern möchte, dass er hetzt.

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      • A.reuter
        A.reuter sagte:

        Nein Norman,das wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Wer Telereizgeräte benutzt, aus welchem Grund auch immer, hat nichts von der hochsozialen Beziehung zwischen Hund und Mensch verstanden.
        Zum Thema jagen: Wie erbärmlich,wenn einem HH oder Trainer dazu nichts anderes einfällt als teletaks. Zur Info: Mein erster Wolfhund war ein passionierter und professioneller Jäger, der zu kriegen pflegte, was ihn interessierte. Durch jahrelange Arbeit und viel Phantasie habe ich es geschafft, mit ihm durch die schottischen Highlands zu wandern, wo einem aller drei Meter Kaninchen aus dem Busch vor die Nase hüpfen, von den unzähligen Schafen, Rehen, Kühen etc mal abgesehen–und er jagte nicht, sondern blieb bei mir.
        Das bedeutet Arbeit und Zeit und Geduld, aber klar, da es mit dem Knöpfchen so viel bequemer und schneller geht, setzen es tatsächlich immer noch verhaltensgestörte Jäger, ( und auch Trainer, natürlich top secret) ein. Traurig, dass du dich für eine sachgemäße Nutziung von Stromschlägen aussprichst.

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  7. Susanne
    Susanne sagte:

    ich finde ja interessant das die meisten Menschen, die über den Ferntrainer schimpfen, ihn noch nie selber an sich selbst getestet haben. Die Dinger kann man nämlich auf unterschiedliche Stufen einstellen. Ich habe es an mir getestet und muss sagen…von einem leichten bis unangenehmen Brizzeln ist allesdabei und man mussja nicht die höchste Stufe nehmen. Ich finde aber aber auch, lieber mal kurz einen Impuls als ständiges Rucken an der Leine denn das ist für die Halswirbelsäule eher nicht gesund. Ach und an alle die jetzt schreien, leinenruck geht ja auch garnicht, ich möchte schon sehen was die machen wenn sie einen Hund führen der einen hohen Jagdtrieb hat und wie ein Irrer in die Leine springt beim Anblick von Reh und Hase…

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  8. Alexandra
    Alexandra sagte:

    Ich bin auch sehr auf die Antwort des Vetamtes gespannt. Ich tippe mal darauf, dass sie argumentieren, dass das Leid des Teletacs gegenüber dem fehlenden Freilauf nur dann geringer ist, wenn es denn wirklich vernünftig und sachkundig angewendet wird – was zu bezweifeln ist beim durchschnittlichen Hundehalter. ;) (Ok, so deutlich werden sie wohl nicht…) Ausserdem gibts ja auch noch Schleppleinen, die dem Hund einen größeren Radius ermöglichen.
    So ein bisschen leid tut mir der Kollege auf dem Amt aber schon, der darf die Gesetze ja nicht machen, er muss sie nur umsetzen und vertreten. Egal, ob er sein erstes Magengeschwür danach benennen kann oder nicht…
    Mir persönlich machen auch nicht die Menschen Angst, die verzweifelt versuchen den Vierbeiner unter Kontrolle zu bekommen, zu seinem und ihrem Wohl, sondern der Haufen Dödel, die ihrem Hund sowas umschnallen, weil es schön gefährlich aussieht, sie sich ja scheinbar keine Mühe mehr geben müssen usw. So wie die Stachelhalsbänder, Maulkörbe und co.
    Das die die Chance verpassen wertvolle Dinge von ihrem Hund zu lernen und sich selber weiter zu entwickeln, steht auch auf einem ganz anderen Blatt.

    Dass die Diskussion hohe Wellen schlägt, kann ich mir denken.
    Die Ferkelchen liegen mir allerdings auch am Herzen und ich ärgere mich blau und grün, dass die mal wieder im Sinne des Profites weiter leiden müssen. Es gibt aber auch einige TÄ, die sich weigern, die Kerlchen ohne Betäubung zu kastrieren und auch Bauern, die eine Betäubung verlangen. Und als Studentin muss ich sagen, der Widerstand wächst auch bei den TÄ, so eine Barbarei zu unterstützen. Mittlerweile bleiben die Ferkel im Praktikum oft unkastriert, weil sich alle weigern, sie in diesen Halter zu zwängen und unter mörderischem Geschrei aufzuschneiden! Die Begründung für diese Praxis ist übrigens, dass das Nervensystem der ganz jungen Ferkel noch nicht so ausgereift ist und es gar nicht sooo weh tut. Ähnlich wie bei der Beschneidung von Babys.
    Dass wir in Embryologie was anderes lernen, wird gern ignoriert. Aber vielleicht ändert sich ja doch noch was! Ich geb ja die Hoffnung nicht auf, auch wenns nicht morgen oder übermorgen wird.

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  9. Katrin W.
    Katrin W. sagte:

    Zitat:“Gemäß Tierschutzgesetz verliere ich meinen Job, wenn ich nun mit ihnen trainieren würde.
    Schön und gut, also schicke ich die Leute nach Hause mit dem Hinweis, dass ich ihnen nicht helfen darf und dass der Einsatz der Dinger verboten ist.“

    Mal ne ganz blöde Frage. Warum kannst du einen Hundehalter nicht trainieren, wenn er so ein Ding benutzt? Wenn du klar machst, das du nur ohne den Teletakt trainierst? Wieso mußt du sie nach Hause schicken?
    Ich habe auch einen Jagdhundmischling. Der Jagdtrieb ist unleugbar da, auch wenn er nicht schreiend in der Leine hängt. Da reicht schon eine Amsel, das er hinterher will. Von Fuchs und Reh brauch ich da gar nicht erst anfangen. Es gibt so tolle Möglichkeiten, auch mit einem jagdtriebigen Hund Spaß zu haben, ich bin da großer Fan vom Dogscootern, Futterdummy-spielen, Mantrailing ect. pp.

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    • normen
      normen sagte:

      Der Hundehalter will ja seinem Hund das Jagen abgewöhnen und ihn nicht beschäftigen. Das heißt, es geht nicht ums Spaß haben.
      Wenn er dies unbedingt mittels Teletakt erreichen will und schon zig andere Sachen erfolglos ausprobiert hat, muss ich ihn nach Hause schicken.

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      • A.reuter
        A.reuter sagte:

        Du musst ihn nicht nach Hause schicken, sondern kannst ihm als der fähige und kluge Trainer der du bist,beibringen wie er seinem Hund das Jagen ohne diesen Scheiss abgewöhnt. Und sollte er dazu nicht willig sein, gibts immer noch die Möglichkeit einer Anzeige.

        Antworten
  10. Andrea Wenkel
    Andrea Wenkel sagte:

    Ich liebe solche Diskussionen – herrlich! Wenn das Amt antwortet, dann sicher nur das Gesetz im Zitat. Immerhin will ja jeder mit dem eigenen Hintern an die Wand kommen, die eigene Meinung könnte da gelegentlich hinderlich sein. Im Prinzip ist es doch aber so, dass bei allem die Dosis das Gift macht. Der Mensch, der das Hilfsmittel einsetzt, bestimmt ob damit Schaden angerichtet wird oder nicht. Wer die „bösen“ Hilfsmittel wie Stachel oder Teletakt verteufelt, hat aus meiner Sicht nicht im Auge, dass auch mit anderen Dingen großer Schaden angerichtet werden kann. Die Leine kann ebenso etwas Tolles für einen Hund sein, wie etwas Schreckliches, weil man ständig damit verprügelt wird. Oder etwas so harmloses wie ein Tennisball – ich sag nur zwanghafter Balljunkie! Leine oder Ball verbieten? Humbuk!
    Mit gesundem Menschenverstand kommt man im Allgemeinen doch recht weit, aber wie ein Tierbesitzer neulich sagte, ist es doch erstaunlich, wie weit man auch ohne Hirn kommen kann.

    Dennoch können wir froh sein, dass es überhaupt ein Tierschutzgesetz gibt, auch wenn Vieles verbesserungswürdig wäre . Geld regiert die Welt und wer noch glaubt Politik sei unabhängig , nun ja…
    Solange es mehr Menschen gibt (es wäre toll wenn mich jemand vom Gegenteil überzeugen könnte), die sich lieber belügen lassen, als das eigene Hirn anzuschalten, werden Ferkel weiter ohne Betäubung kastriert und die Milch ist irgendwann billiger als Wasser

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  11. Daniela
    Daniela sagte:

    Das muss ich, auch wenn ich deine Kompetenz sehr schätze, korrigieren. Das TT unterbricht korrekt angewendet nicht die Hetze. Es sanktioniert das Überhören des Triller-Down. Damit es etwas bringt, muss der Hund absolut sicher ins Down gehen. In meiner Nähe, bei spielenden Hunden, beim Anblick von Wild. Irgendwann wird er dem Wild hinterhergehen, also hetzen wollen und somit mein Kommando überhören. Und dann setzt man das TT ein. Dann verknüpft der Hund nämlich den aversiven Reiz mit dem Ungehorsam und nicht mit dem Wild. Somit ist das Down abgesichert. Das TT anzuwenden, obwohl der Hund nicht sicher ins Down geht, ist nicht nur sinnlos, sondern Quälerei.
    Insbesondere ist diese Herangehensweise gedacht für jagdlich geführte Hunde. Mal sollen sie hetzen, mal nicht. Den angeschossenen Hasen sollen sie verfolgen und dem Jäger bringen, damit er nicht leidet. Ansonsten soll auch der Jagdhund nicht hetzen.
    Für uns andere ist es einfach. Hasen hetzten ist Pfui. Immer. Reh hetzen etc. auch. Das ist für den Hund, konsequent eingeübt, einfacher zu verstehen.
    Das TT kann für Jagdhunde den Unterschied machen zwischen einem langen Leben und dem Überfahren werden auf der Hetze. Dann ist im schlechtesten Fall das Wild tot, der Hund tot und Menschen schwer verletzt, weil denen Hund und Reh vors Auto rennt.
    Ich finde es schade, dass die Anwendung verboten ist. Es gehört in kompetente Hände, das sicher, aber da kann es hilfreich sein.

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  12. BD
    BD sagte:

    Hmm, ja, in weiten Bereichen stimm ich zu. Allerdings hatte ich nie das Problem, Kunden mit Stromhalsbändern nach Hause schicken zu müssen. Ich habe erklärt, dass diese unerlaubt sind im Gebrauch und gezeigt, wie man ohne Strom mit dem Hund arbeiten kann. Was durchaus geht.

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    • normen
      normen sagte:

      Danke für Deinen Kommentar. In dem Beitrag geht es darum, eine mögliche Situation darzustellen darzustellen, in der der Kunde schon fest entschlossen ist, ein solches Gerät einzusetzen. Kunden, die nicht völlig beratungsresistent sind, würden natürlich nicht einfach von dannen ziehen.

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  13. Martin
    Martin sagte:

    Naja, wie immer bei solcherlei Diskussionen, geht alles durcheinander. Problem ist, dass die meisten, die ein Teleimpulsgerät benutzen, es nicht für Antijagdtraining, sondern zur sogenannten Absicherung in der Unterordnung, d.h. in der sportlichen Betätigung mit dem Hund, meistens im IPO-Sport, nutzen.
    http://www.der-gebrauchshund.de/images/Bilder/DGH-Titel-2-2016.jpg
    Hier ein Bild der Weltmeisterin auf der Meisterschaft der Schäferhundzuchtvereine (WUSV).
    Das ist nicht nötig und unsportlich!
    Andererseits ist mir ein Hund bekannt, der sein Bein verlor, weil er auf die Autobahn gehetzt ist. Bei diesem Szenario kann man sich wohl auch ausmalen, dass auch Menschen bei hundlichen Jagdeinsätzen verunglücken könnten. Die Frage wäre immer, passt die Infrastruktur, wie kann ich sie passend machen, gibt es dafür einen Nische für ein solches Gerät, wo der Einsatz gerechtfertigt wäre, etc. Es gilt viel, viel abzuklären und nachzudenken. Aber nicht, damit der Hund den Kopf beim Fussilaufen 5 cm weiter nach rechts beugt und der Richter 3 Punkte mehr vergibt.

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