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Schnäppchen

Manche Pointen zünden schmerzhaft.

So klingelte vor einiger Zeit mein Telefon. Am anderen Ende der Leitung war eine Veterinäramtsmitarbeiterin, mit der ich hin und wieder mal zu tun habe. Nach kurzem Smalltalk kam sie auf den Punkt und fragte mich, ob ich jemanden wüsste, der einen Hund aufnehmen könnte, der gerade eben ein Kind schwer verletzt hatte.

Die Antwort war einfach: Nein.

Dennoch schilderte sie mir, was passiert war:

Die Familie hatte den Hund kurz zuvor bei Ebay-Kleinanzeigen gefunden. In der Anzeige fanden sich ein paar putzige Fotos und eine rührige Geschichte, warum die süße Fellnase ein neues Zuhause braucht.

Die Menschen waren sofort schockverliebt und Zack: Schon hatten sie ein neues Familienmitglied. Ein echter Glücksfall sozusagen.

Bis zu dem Morgen, an dem die Leute ihren neuen Hund einen Moment lang mit ihrem Kleinkind unbeaufsichtigt ließen und dieser dem kleinen Jungen in den Kopf biss und ihn beissschüttelnd durch die Wohnung schleppte.

Nun war das Kind in der Universitätsklinik und der Hund im Schlafzimmer eingesperrt.

Die Eltern des Kindes hatten verständlicherweise kein Interesse daran, auch nur noch eine Sekunde mit dem Hund zusammenzuleben, also wendeten sie sich zunächst an das nächste Tierheim.

Nun ist es jedoch so, dass Tierheime nicht verpflichtet sind, Abgabetiere aufzunehmen. Die Verträge mit der Gemeinde umfassen lediglich Fundtiere und solche, die aus Beschlagnahmungen stammen.

Das Tierheim lehnte also dankend ab.

Also kontaktierten die Menschen das zuständige Veterinäramt, welches jedoch nicht weiterhelfen konnte. Denn grundsätzlich wäre es mit etwas Kreativität zwar möglich, den Hund einzuziehen und so über Umwege im Tierheim unterzubringen. Zumal von einer Gefährlichkeit des Hundes auszugehen ist und die Besitzer des Hundes bisher weder eine Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde geschweige denn eine Sachkunde vorzuweisen hatten.

Doch gibt es im Vertrag zwischen Gemeinde und zuständigem Tierheim einen Passus, der das Tierheim von seinen Pflichten entbindet, sobald der Hund aggressiv oder gefährlich sei.

Da sich keine Lösung abzeichnete, entschieden sich die Hundebesitzer dazu, einen Tierarzt aufzusuchen und den Hund einschläfern zu lassen. Doch auch das ist nicht so einfach. Denn die Einschläferung eines Hundes auf Grund von Gefährlichkeit oder übersteigertem Aggressionsverhalten ist im entsprechenden Landeshundegesetz nicht vorgesehen.

Eine Erfahrung, die auch eine Tierärztin machen musste, die einen Hund nach mehreren Beißvorfällen eingeschläfert hatte und in der Folge erfolgreich wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verurteilt wurde. Ironischerweise hatte ausgerechnet ein Vorstandsmitglied des Tierschutzvereins die Anzeige erstattet, welcher sich nun weigerte, den Hund aufzunehmen.

Fassen wir also zusammen:

Während das Kind noch im Krankenhaus behandelt wird, findet sich kein Tierheim, welches den Hund aufnehmen würde. Dies ist insofern verständlich, weil davon auszugehen ist, dass der Hund lebenslang zu verwahren ist.

Gleichzeitig findet sich kein Tierarzt, der Hund einschläfern würde, da zum einen die Verurteilung der Kollegin und zum anderen der allgemeine Aufschrei rund um „Chico“ vor einigen Jahren verhindern, dass irgendein/e Veterinär/in freiwillig seinen Ruf und seine Karriere gefährdet. Auch das ist verständlich.

Vor zwei Wochen traf ich mich dann mit einem Kollegen zum Metal hören, Biertrinken und Blödsinn reden und erzählte ihm von der Geschichte. Er sicherte mir zu, dass er für den Hund einen Platz in seiner Pension freischaufeln würde.

Tolle Nachricht, dachte ich mir noch und rief gleich am Tag drauf beim Veterinäramt an. Das Thema hatte sich zwischenzeitlich allerdings erledigt. Die Familie hatte den Hund „anderweitig weitervermittelt“.

Vermutlich mit ein paar putzigen Fotos und einer rührigen Geschichte.

 

 

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In einigen Bundesländern dürfen auffällig gewordene Hunde nur an sachkundige Personen weitergegeben werden. In der Regel sind dies Tierheime oder Menschen, die die Sachkunde vor Übernahme des Hundes nachweisen.

In dem betreffenden Bundesland gibt es diese Vorgabe nicht.

Wenn jemand einen Hund über Ebay, Quoka, Deine Tierwelt oder wie sie alle heissen übernimmt und sich dieser im Nachhinein als gefährlich herausstellt, bedarf die Haltung einer Genehmigung.

Das heisst, dass der neue Besitzer des als gefährlich eingestuften Hund eine Erlaubnis beantragen und seine Sachkunde nachweisen muss, um eben diesen Hund zu halten. Und Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Auch nicht vor erhöhter Hundesteuer und Auflagen für die Haltung des Tieres.

Die Vermittlung an sich ist erstmal legal. Und in der Sekunde in der sich die Vertragsparteien einig sind, hat der/die neue Besitzer/in das Problem am Hacken.

Auch wenn es sicherlich rechtliche Möglichkeiten gibt, bei Verschweigen oder Unterschlagen von wichtigen Informationen betreffs des Verhaltens des Hundes gegen den oder die Verkäufer/in vorzugehen: Das ändert nichts daran, dass das Problem erstmal im Kofferraum der frischgebackenen Hundebesitzer sitzt und sich solche Auseinandersetzungen ewig ziehen.

Solche Fälle treten in letzter Zeit – wenn auch nicht in der Drastigkeit – immer öfter auf.

Man kann also nicht oft genug betonen: Augen auf beim Hundekauf!

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