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Kurz – polemisch – angemerkt (3)

Ja, ich gebe offen und ehrlich zu: In diesem Haus gibt es Hundeboxen!

Bei neun Hunden finde ich die äußerst praktisch, denn ich kann deutlich ruhiger schlafen, mal eben einkaufen gehen oder auch weniger hundeaffinen Besuch empfangen, wenn die Knalltüten derweil gut verpackt sind.

Da ich selbiges vor kurzem kundgetan habe, wurde ich auch auf einen bemerkenswerten Artikel aufmerksam gemacht.

Denn wenn es nach dem Willen des Tierschutzbeirats des Landes Rheinland-Pfalz geht, dann ist eine Hundebox sowas von Pfuibäh und noch schlimmer – sie verstösst sogar gegen die TierschutzHundeVerordnung.

Die Mitglieder waren nämlich fleissig:

„Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung der geschlossenen Hundebox tierschutzrechtlich erlaubt ist?“

Für diejenigen, die diese Verordnung noch nicht kennen.

„(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).“

Abgesehen davon, dass der Canis Familiaris schon seit Jahren nicht mehr Canis Lupus Forma Familiaris heißt, geht es also um Hunde. Und wie der erste Teil des Satzes schon aussagt, um das „Halten und Züchten“ von selbigen.

Nun schreibt der „Tierschutzbeirat“ auf seiner Internetseite also, dass die Hundebox als solche gegen die TierschutzhundeVO verstösst und beruft sich dabei auf §6, der das Halten von Hunden in Zwingern regelt und – grob zusammengefasst – Mindestgrößen für Hundezwinger vorschreibt.

Und kommt zu folgendem Ergebnis:

Die Unterbringung eines Hundes in der geschlossenen Hundebox ist möglich. Sie darf nur auf tierärztliche Anordnung (nicht auf Anordnung eines Hundeerziehers oder –therapeuten, der nicht auch Tierarzt ist) erfolgen. Der Tierarzt muss den Einsatz begleiten.

Dieses ist – mit Verlaub – doppelt daneben. Denn:

  1. Die TierschutzHundeVO regelt die Haltung von Hunden und nicht temporäre Zustände. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Man darf also seinen Hund temporär an einen Zaun binden, ohne dass die Anbindevorrichtung den Anforderungen der Verordnung genügen muss. Selbiges gilt für einen Zwinger (z.B. Fundhundezwinger in Tierheimen, auf Polizeistationen etc.).
  2. Da eine Hundebox in der Regel in einem Raum und nicht im Freien steht, würde – wenn überhaupt – §5 (Haltung von Hunden in Räumen) greifen. Tut er aber auch nicht, weil es dort eindeutig um Räume, „die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen“ geht. Die Wohnung oder das Wohnhaus fallen – hoffentlich – nicht darunter. Sollte jemand tatsächlich seinen Hund in der Garage oder sonstwo halten, wo Menschen in der Regel nicht wohnen, greift §5 und nicht §6. Mit der Hundebox als solche hat das immer noch nichts zu tun.

Liest man sich die Liste der Mitglieder des „Tierschutzbeirats“ durch, dann finden sich diverse Doktortitel (überraschenderweise Tierärzte),  was voraussetzen sollte, dass diese Menschen in der Lage sind, einen Gesetzestext genau zu lesen und zu interpretieren. Und den Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz zu kennen.

Stellt sich also die Frage, warum eine solch fragwürdige „Rechtsauffassung“ ihren Weg in die Öffentlichkeit findet.

Liest man sich den Artikel – und insbesondere das „Fazit“ – genauer durch, finden sich ein paar Hinweise:

Der Tierarzt soll also derjenige sein, der entscheiden darf, ob ein Hund in einer Box – ja, was denn? gehalten? untergebracht? – werden darf. Und bitte nicht der „Hundeerzieher“ oder gar Therapeut, „der nicht auch Tierarzt ist“. Verrückt, dass einige Mitglieder Tierärzte sind.

Logisch, denn das dauerhafte Halten eines Hundes in einer Box wäre schließlich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Denn da steht gleich in §2 geschrieben:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“

Das Tierschutzgesetz schließt im Übrigen den „vernünftigen Grund“ aus, weswegen solche „Grundrechte“ für Hühner, Schweine und Rinder in der Massentierhaltung nicht gelten.

Den vernünftigen Grund kann der Tierarzt festlegen, weswegen auch tausende Hunde jedes Jahr ohne Not auf Anraten von Tierärzten kastriert werden.

Die Aussage, dass ein Hundetrainer eine solche Empfehlung gar nicht geben dürfe, ist nichts anderes als ein weiterer billiger Versuch, verunsicherte Hundehalter in die Tierarztpraxen zu locken.

Denn „tierschutzrechtlich“ ist es erstmal völlig wumpe, ob man einen Hund zeitweise in eine Box packt oder nicht. Es stellt nicht mal eine Ordnungswidrigkeit dar, da die TierschutzHundeVO gar nicht regelt, was minuten- oder stundenweise im Haushalt vor sich geht.

Eine Box mit einem Zwinger gleichzusetzen ist derweil völliger Blödsinn. Der Sinn des Zwingers ist die dauerhafte Unterbringung, weswegen die TierschutzHundeVo an diesem Punkt sinnvoll ist.

Der Sinn einer Hundebox ist, den Hund ohne Aufsicht und ggf. seine mit im Haushalt lebenden Artgenossen sowie das Inventar vor Schaden zu bewahren.

Daraus auf Tierleid zu schliessen, ist ziemlich hanebüchen.

Die dauerhafte Unterbringung eines Hundes in einer Box wäre – falls sich denn ein Richter fände – ein Verstoss gegen §2 des Tierschutzgesetzes, und viel wichtiger: Das gehört sich einfach nicht.

Ps.: Die Mitgliedschaft im Tierschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, vermutlich wurde aus diesem Grunde darauf verzichtet, die Freiwilligen auf Objektivität und Sachkunde zu überprüfen.

Provinz beginnt da, wo Viechdoktoren als Wissenschaftler angesehen werden.

Ich pack jetzt meine Hunde in ihre Boxen und geh schlafen.

30 Kommentare
  1. Jennifer Gutmann
    Jennifer Gutmann sagte:

    Ich mag Dich Norman!!!!

    Toller Blogeintrag… und möglicherweise komm ich dann auch ins Gefängnis, weil ich gegen die gleichen – nicht vorhandenen oder falsch interpretierten – Verordnungen, Gesetze oder was weiß ich, verstoße, wie Du!!

    Na denn!

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  2. Frank
    Frank sagte:

    Normen, du musst da ein bisschen mehr ökonomisch denken und dich auch mal in die Lage eines durschnittlichen armen Tierarzt versetzen. ;-)

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  3. Martin
    Martin sagte:

    Schön lieber Tierschutzbeirat, dass Ihr denkt, der gesunde Menschenverstand benötige eine tierärztliche Begleitung. „Think outside the box“ meint was ganz anderes. :-)

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  4. Kati W.
    Kati W. sagte:

    Ganz ehrlich, das du mit eher verhaltenorginiellen Hunden Hundeboxen brauchst, leuchtet mir ein. Oder eben der erwachsene neue Hund, der noch massiven Stress entwickelt. Aber für den Ottonormalhund und den Ottonormalhundehalter sollten Hundeboxen eher nur kurzfristige Lösungen sein um das stressfreie Alleinbleiben aufzubauen. Ich möcht nicht wissen, wieviele Hundehalter aus Bequemlichkeit ihre Tiere in die Box sperren wenn sie arbeiten gehen, anstatt mehr Mühe in die Erziehung zu investieren. Was mir allerdings so gar nicht einleuchtet ist, was der Tierarzt mit der Erziehung zu tun hat. Bei Erziehungsfragen wende ich mich immer noch vertrauensvoll an einem Trainer. Es sei denn, dem unerwünschten Verhalten liegt eine Krankheit zugrunde.

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  5. Kiara
    Kiara sagte:

    Ich seh das aus einer etwas anderen Sicht.
    Die frage nach dem „warum darf der Tierarzt soetwas entscheiden“, ist sehr schnell erklärt.
    Soltle der Hund z.B. am Kreuzband operiert werden, so muss man ihn gezwungenermassen ruhig halten, da die OP ansonsten keinen erfolg hat. Was wiederum das Tier belastet, da es erneut operiert wird.
    Für diese ruhigstellung muss der Hund über Wochen in einer Box leben, da er sich dort so gut wie garnicht bewegen kann, ergo kann das Kreuzband sehr gut verheilen und Hundi hat nach ein paar Wochen wieder alle Freiheiten die er vorher schon hatte.
    Mit erziehung hat der Tierarzt nichts am Hut und das will diese Tierschutzbeirat auch nicht sagen.
    Soviel dazu.

    Ich selbst bin Tierpflegerin. Ich arbeite für einen lokalen Tierschutzverein der staatliche zuschüsse bekommt. Also nix Auslandstierschutz.
    Ich sehe tag täglich Dinge in meinem eigenen Land die mich zm haareraufen bringen.
    Dazu gehören diese Boxen.
    Wenn Herrchen oder Frauchen arbeiten gehen, dann wird der Hund solange in die Box gepackt. Weil Hundi die Wohnung neu dekoriert weil ihm langweilig ist alleine. Ein arbeitstag dauert im schnitt 8 stunden plus Anfahrtsweg ca 9. Täglich! Dann kommt man heim, lässt den Hund nach 9 stunden raus. Dann kommt die Nacht. Der Hund muss auch zum schlafen in diese Box. Also weitere 7-8 stunden. Dann sind wir bei 16-17 stunden täglich die der Hund in der Box verbringt und das für 5 Tage die Woche. Das ist dann keine ausnahme mehr, sondern die Regel. Ergo wird gegen Artikel 2 verstossen.
    Diese art von Haltung ist keine Ausnahme. Das seh ich mehrmals die Woche und ich finde das erschreckend. Denn wenn man nachfragt wieso man den Hund so hält, dann ist die Antwort „Mein Hundetrainer sagte ich soll das so machen“. Da bekomm ich das kalte kotzen.

    Ergo versteh ich den Tierschutzbeirat der diese Boxen komplett abschaffen will. Denn solange sie auf dem Markt sind, solange wird es Menschen geben die ihren Hund darin halten.

    Natürlich gibt es genügend Menschen die ihren Hund da nur wenige Stunden pro tag einsperren, da hab ich auch nichts gegen einzuwenden. Aber es gibt genau so viele Menschen die ihre Hunde in den Boxen halten, dauerhaft.

    Es gibt auch Hundesportler die ihren Hund den ganzen Tag darin einsperren und ihn abends zum training rausholen und den dann danach wieder einsperren. Dass ist das leben dieser Hunde. Erzählt wird mir dann, dass das eine gebrauchshunderasse ist und diese in der Wohnung nur schwer zu halten ist, weil die so aktiv sind, bla bla bla.
    (Ich bin selbst besitzer einer Gebrauchshunderasse).

    Menschen benutzen diese Box weil sie zu faul sind etwas für ihren Hund zu tun (wie gesagt, nicht alle). Die wenigsten haben 9 Hund, die meisten haben einen.
    Und wenn ich mir die entwicklung ansehe, dann ist das ein Trend der nach oben geht. Denn man darf den Hund ja auch garnicht mehr erziehen, da ein „Nein!“ schon Tierschutzrelevant ist. Deswegen finde ich eine gesetzliche Regelung dieser Boxenhaltung sehr begrüssenswert!

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    • Peter
      Peter sagte:

      begrüssenswert … wenn sie denn da griefe, wo Hunde so gehalten werden, wie von Dir oben beschrieben. Also (1) wiederholt (2) über lange Zeiträume und (3) aus Gründen, die eher dem Menschen nutzen.

      Ich muss – dies sei nur ein Beispiel – als Trainer die Möglichkeit haben, eine Unterbringung (möglichst täglich zur gleichen Zeit) in einer Box für durchaus mehrere Stunden zu empfehlen, damit ein Hund zur Ruhe kommt = genötigt wird, die ihm letztendlich gut tut. Und die würde ich mir auch in Rheinland-Pfalz lebend nehmen.

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  6. normen
    normen sagte:

    Ein paar Anmerkungen:
    Die Kernaussage des Artikels ist, dass der Tierschutzbeirat so tut, als wenn Boxenhaltung gegen die TierschutzhundeVO verstossen würde. Dies ist nicht richtig. Der Tierschutzbeirat unterscheidet in seiner Aussage auch nicht, ob der Hund 10 Minuten oder 10 Stunden täglich in einer Box sitzt. Vielmehr stellt der Tierschutzbeirat die Box als solche generell als Verstoss gegen die VO dar, was a) falsch ist und b) die Frage aufwirft, worauf die AutorInnen dann hinaus wollen.

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    • Kiara
      Kiara sagte:

      Hab ich so verstanden. Jedoch bin ich dennoch der meinung dass die Boxenhaltung gesetzlich geregelt werden sollte. Da sowas nicht möglich ist, sollte es ein generelles verbot geben.
      Zu viele Hunde fristen in Boxen ihr leben. Ich finde 15 Stunden und mehr sehr arg für ein Tier welches sozial ist und vorallem bewegung benötigt. Wenn man eine regelung aufstellt, beispielsweise nicht mehr als 2 stunden, kann man nicht ünerprüfen ob sich da irgendjemand dran hält. Darum ist ein generelles verbot sinnvoll.

      Mir ist absolut klar dass dieses verbot wieder die falschen treffen wird. Ich weiss das verantwortungsvolle Menschen ihren Hund keine 15 stunden da drin einsperren.
      Aber leider gibt es genügend arschlöcher die soetwas tun.
      Und leider werden diese arschlöcher sehr oft von Hundetrainern instruiert und es wird ihnen erzählt dass das völlig in ordnung sei.
      Zusätzlich gibt es leider immernoch genügend naive menschen die soetwas glauben und dem folge leisten.
      Denn die wenigsten gehen zu nem Hundetrainer weil sie bereits alles wissen ;)

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      • Kati W.
        Kati W. sagte:

        @Kiara Ein generelles Boxenverbot kann es nicht geben. Denn im Flugzeug oder im Auto sind Boxen äußerst sinnvoll. Aber da sollte vorher ein Boxentraining stattfinden. Oder eben bei Haltern wie Normen mit Verhaltensauffälligen Hunden… wie soll er ohne Box seine Hunde sichern?
        Wir sind uns einig das dieses sinnfreie Einsperren in Boxen über Stunden absolut unnötig und Quälerei fürs Tier ist. Aber statt einem wenig sinnvollem Verbot muss man einfach (egal ob im kleinen privatem Umfeld oder im Internet oder über Tierschutzverein) freundlich das Bewußtsein dafür wecken das es hochgradig scheiße ist was derjenige da gerade macht (dauerhafte Boxenhaltung).Egal ob man das schon immer so gemacht hat … Und immer schön feundlich bleiben -auch wenn der Boxenhalter sich unerträglich aufführt, denn nur so erreicht man diese Leute auch wirklich.

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      • Kati W.
        Kati W. sagte:

        @Kiara
        Ein generelles Verbot für Boxenunterbringung (Haltung mag ich das jetzt nicht nennen) finde ich absolut unsinnig und nicht im Sinne des Tieres.
        Eine Box KANN ein gutes Hilfsmittel sein. Natürlich wird es immer wieder Menschen geben, die das Hilfsmittel falsch einsetzen, es übertreiben und so dem Hund in irgendeiner Form Schaden zufügen. Das gibt es nicht nur bei der Box, sondern betrifft alle Hilfsmittel zur Hundeerziehung/ Hundesport. Man kann nicht alles regulieren, kontrollieren oder verbieten. Man kann nur an den gesunden Menschenverstand appelieren.
        Dazu gehört das Training Zeit braucht und diese Zeit verschafft die Box.Und wie oft passiert es das Hundetrainer X sagt „Wir bauen das Alleinsein schrittweise auf und übergangsweise nutzen Sie die Box wenns unbedingt nötig ist. Herr/Frau Müller/Lehmann/Schulze findet das das mit der Box so gut klappt und der Hundetrainer ja eigentlich ziemlich teuer ist und macht daraus noch Jahre später „Mein Hundetrainer hat mir die Box empfohlen“ und erzählt auch noch im Bekanntenkreis/ im Internet überall das die Box so klasse ist, wenn dat Hündchen alleine bleiben muss. Kann man das wirklich dann den ein/zweimaligen Besuchen des Hundetrainers zu Lasten legen?

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  7. Eva Wagner
    Eva Wagner sagte:

    In den letzten Jahren wird es ganz offensichtlich zunehmend selbstverständlich Hunde mehr oder weniger lange in eine Box zu stecken. Übrigens geht der Trend deutlich zu sehr lange. Wie auch in anderen Kommentaren klar geschildert. Natürlich nennt man die Dinger auch gerne Kennel klingt direkt besser – Käfig hat ja so was ordinäres. Wenn die Haltung von mehreren Hunden ohne Boxen nicht zu regeln ist, würde ich die gesamte Lebenssituation einmal von einer objektiven Person anschauen lassen – da läuft doch wohl irgendwas schief.

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  8. Boston S.
    Boston S. sagte:

    Gruselig. Die Box, die heilige Kuh der Hundeschulen. Klappe zu, Hund darf Stunden dort verbringen. Und weil sie so schön das „Höhlenbedürfnis“ des Hundes nachahmt, braucht es auch monatelanges Boxentraining mit einem Haufen Leckerli und hat als Resultat dann trotzdem einen winselnden Hund, der es zum Kotzen findet.
    Aber nicht doch, die Hunde lieben es. Und selbstverständlich hat ein heulender Welpe in der Box nie niemals was mit einem bequemen und faulen Hundebesitzer zu tun. NEEEIN, nein.

    Komisch wie haben wir es nur geschafft, 40 Jahre lang unsere Hunde ohne Boxen, Kartons, Laufbänder und was es an dergleichen Schwachsinn noch gibt, großzukriegen?
    War wahrscheinlich Hexenwerk.

    Leute, setzt euren gesunden Menschenverstand ein. Boxen sind außer zu Transportzwecken Kacke. Lasst euren Welpen von Anfang an im Bett schlafen, nichts stärkt die Bindung besser. Meine Welpen haben von Anfang an durchgeschlafen. Später gingen sie alle von selbst auf ihre Plätze. Räumt euren Hunden erhöhte Liegeplätze ein, schafft bequeme Rückzugsorte, das befriedigt viel mehr Bedürfnisse als irgendein Höhlenschwachsinn. Und lasst euren Hund nicht zehn Stunden allein, sondern nehmt ihn mit oder besorgt ihm einen guten Hundesitter. Der Hund wirds euch danken.

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    • Claudia
      Claudia sagte:

      Einen Welpen im Bett schlafen zu lassen, führt allerdings nicht automatisch dazu, dass sie durchschlafen – schön wärs. Auch meine schlafen im Bett und trotzdem müssen sie anfangs noch länger nachts raus. Riesenrasse. Das Durchschlafen ist v.a. auch eine individuelle Sache, unterschiedlich von Hund zu Hund, wie bei Kindern. Auch diese schliefen immer alle in meinem Bett und mussten trotzdem unterschiedlich oft „tanken“ oder hatten „Output“ bzw. wurden früher oder später wach.

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  9. Sabe
    Sabe sagte:

    Hundeboxen? Zum Transport, Ok! Als Erziehungsmaßnahme völlig ungeeignet! Gehirn einschalten bevor man sich einen Hund anschafft. Habe ich genug Zeit, kann ich dem Tier das bieten was es braucht?

    Antworten
  10. Kaddy
    Kaddy sagte:

    Ich persönlich finde Hundeboxen sehr nützlich…sei es, um einen Welpen zur Sauberkeit zu erziehen, einem Jungspund den Begriff „Nachtruhe“ nahezubringen oder einen alten/blinden Hund in Ruhe schlafen zu lassen…Boxen sind eine gute Sache, als Erziehungshilfe oder sichere Unterbringung, auch zum Transport. Wichtig ist eine Gewöhnung und positive Besetzung.
    Allerdings ist der Einsatz auf ein Minimum begrenzt, eine stundenlange Ablage für den unbequemen Hund ist es nicht.

    Antworten
  11. Torsten
    Torsten sagte:

    Ich mag deinen pragmatischen Ansatz und unterstelle dir die Fähigkeit, das individuelle Befinden deiner Hunde besser beurteilen zu können als eine allgemein verfasste Verordnung …

    Antworten
  12. Tanja
    Tanja sagte:

    Auch von mir bekommst du Zustimmung, Normen! Ich lese es häufiger in Foren. Bei Hundeboxen, wie aber auch bei Zwingern teilen sich die Meinungen massiv. Die Einen empfinden es als sehr pragmatisch, die Anderen sehen ein rotes Tuch. Sicher ist hier niemand ein Befürsprecher einen Hund einzusperren. Aber davon wird oft ausgegangen. Am Ende sieht man es doch, ob der Hund die Häuslichkeit annimmt oder auch nicht.

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  13. hartmut
    hartmut sagte:

    Wegen des Eingangskommentars und für Nichtjuristen:
    Die Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung sind zwingend. Den Begriff einer auf den Menschen bezogenen Zweckmäßigkeit kennen beide nicht. Entscheidend ist allein der auf das Tier abstellende Begriff „artgerecht“. Das hat mit menschlichen Interessen erst mal nichts zu tun. Die Ausnahmen sind speziell für Hunde in der VO zwingend und abschließend geregelt. Ich sehe ein, ein schwieriger Lernprozeß für die „Krone der Schöpfung“ und einen „Führer“ des Hundes. Den rechtlichen Ausführungen von Felde/Kregl/Wissmann, „Unterbringung von Hunden in Boxen zu Therapie- und Erziehungszwecken – eine rechtlich zulässige Maßnahme?“ in „Mach mal langsam – Entspannung und Entschleunigung für Mensch und Hund“, Gansloßer (Hrsg), Filander 2018 ist daher nichts und gar nichts hinzuzufügen.

    Ich habe derzeit meinen 7. Hund, eine knapp 6 Monate alte Labradorhündin, und noch bei keinem Hund eine Transportbox zur Erziehung benutzt – entgegen der Meinung von Trainern und Züchtern und anderer Hundehalter. Keiner meiner Hunde hat je irgendetwas der Wohnungseinrichtung beschädigt, alle waren von Anfang an „stubenrein“, keiner hat die Nachbarschaft bei Abwesenheit zusammengebellt, geschweige denn die Wohnung zerstört, keiner hat Besucher angefallen etc. Nur habe ich IHRE natürlichen art- und altersgerechten Bedürfnisse beachtet und respektiert. Statt Transportboxen „zur Erziehung“ zu benutzen empfehle ich dringend, sich eingehend ua mit Bindungstheorie und verhaltensbiologischen Erkenntnissen auseinander zu setzen. Beim Lesen, Studieren und Verstehen zB des o.g. Buches den Hund bitte nicht in die Box wegsperren.
    Kleines Beispiel aus meiner Praxis? Entgegen der immer noch landläufig vertretenen Auffassung, den Hund beim Verlassen der Wohnung und der Rückkehr nicht zu beachten, sich sogar hinauszuschleichen, tue ich schon immer genau das Gegenteil. Ich rede mit ihm, streichle ihn, wenn ich gehe und wiederhole das, wenn ich zurückkehre. Nur die Dauer der Abwesenheit ändert/steigert sich.

    Antworten
  14. Christian Beck
    Christian Beck sagte:

    Warum sollte man einen normalen, gesunden Hund in eine Box einsparen? Wenn es einen driftigen Grund gibt ok, aber den Hund in eine Box einsparen nur weil menschlicher Besuch kommt finde ich übertrieben. Wenn ich Besuch Zuhause bekomme der Angst vor Hunden hat spar ich lieber meinen Hund im Schlafzimmer ein, da hat er mehr Platz und ist zumindest in einem Zimmer eingespart und nicht in einer Plastik Box.

    Antworten
    • Volker
      Volker sagte:

      Im Schlafzimmer ist der Hund sozial isoliert und weggesperrt. In der Box kann er trotzdem in der Nähe sein.
      Wenn der Hund seine Box mag, ist das absolut kein Problem.
      Einen einzelnen Hund kann ich auch anderweitig von meinem Besuch fernhalten, bei einer Mehrhundehaltung (für mich ab 3 Hunde aufwärts) sieht das schon ganz anders aus.

      Antworten
  15. Mark Foster
    Mark Foster sagte:

    Das Thema ist natürlich sehr Kontrovers. Trotzdem gut Objektiver Beitrag. Find ich super, bin das erste mal auf dem Blog und werde hier sicher mehrere Tipps für mich und meinen kleinen Zamperl finden.

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